"In der täglichen Arbeit mit Kindern ist vor allem der direkte Kontakt auf Augenhöhe, ein wertschätzendes Miteinander und die enge Einbeziehung der Eltern die Basis einer erfolgreichen Therapie."
Eine logopädische Therapie kann unter anderem bei folgenden medizinischen Diagnosen und Störungsbereichen verordnet werden. Weitergehende individuelle Fragen beantworte ich Ihnen gerne persönlich. Nutzen Sie einfach das Kontaktformular oder rufen Sie mich an.
Ich biete Eltern eine ausführliche, transparente Beratung bei verzögertem Sprechbeginn ihres Kindes sowie zu sämtlichen Fragestellungen rund um Sprachentwicklung und Sprachentwicklungsstörungen.
Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schluckstörungen im Rahmen verschiedener Erkrankungen wie beispielsweise
Ich biete Patienten und Angehörigen im Rahmen der Therapie eine ausführliche, transparente Beratung sowie eine enge Abstimmung und Zusammenarbeit mit dem jeweils behandelnden Haus- oder Facharzt.
Ich arbeite unter anderem nach folgenden Behandlungskonzepten:
Nach ärztlicher Verordnung erfolgt die Behandlung in der Regel in Einzeltherapie à ca. 45 Minuten. Die Anzahl der Behandlungstermine richtet sich dabei nach der medizinischen Indikation.
Die Kostenübernahme erfolgt durch die gesetzlichen Krankenkassen, die private Krankenversicherung oder nach einem Arbeitsunfall auch durch die Berufsgenossenschaften der gesetzlichen Unfallversicherung.
Bei gesetzlich krankenversicherten Patienten nach Vollendung des 18. Lebensjahres besteht ohne Befreiung eine Zuzahlungspflicht von 10 Prozent der Gesamtkosten. Bei privat krankenversicherten Patienten ist eine Eigenbeteiligung oder individuelle Zuzahlung je nach Versicherungsvertrag möglich.
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