Termine nach Vereinbarung, Mo. - Fr. 8.00 - 18.00 Uhr, Telefon 07071 7771395 I Alle Kassen

Logopädie

"In der täglichen Arbeit mit Kindern ist vor allem der direkte Kontakt auf Augenhöhe, ein wertschätzendes Miteinander und die enge Einbeziehung der Eltern die Basis einer erfolgreichen Therapie."      

Eine logopädische Therapie kann unter anderem bei folgenden medizinischen Diagnosen und Störungsbereichen verordnet werden. Weitergehende individuelle Fragen beantworte ich Ihnen gerne persönlich. Nutzen Sie einfach das Kontaktformular oder rufen Sie mich an.       

Therapiefelder Kinder 

  • Kindliche Ess- und Fütterstörungen
  • Mund- und Esstherapie im Rahmen von Behinderungen (z. B. Morbus Down, PRS)
  • Lippen-Kiefer-Gaumensegel-Fehlbildungen
  • Myofunktionelle Störungen
  • Aussprachestörungen
  • Auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörungen
  • Sprachentwicklungsstörungen
  • Sprachentwicklungsstörungen bei Mehrsprachigkeit

Ich biete Eltern eine ausführliche, transparente Beratung bei verzögertem Sprechbeginn ihres Kindes sowie zu sämtlichen Fragestellungen rund um Sprachentwicklung und Sprachentwicklungsstörungen.          

Therapiefelder Erwachsene

Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schluckstörungen im Rahmen verschiedener Erkrankungen wie beispielsweise

  • Schlaganfall
  • Hirnverletzung, zum Beispiel nach einem Unfall
  • Multiple Sklerose
  • Parkinson
  • Stimmbandverletzungen
  • Funktionelle Stimmstörungen

Ich biete Patienten und Angehörigen im Rahmen der Therapie eine ausführliche, transparente Beratung sowie eine enge Abstimmung und Zusammenarbeit mit dem jeweils behandelnden Haus- oder Facharzt.      

Ich arbeite unter anderem nach folgenden Behandlungskonzepten:

  • Brondo/Castillo Morales-Konzept
  • Kon Lab (Zvi Penner)
  • Therapie nach B. Zollinger
  • Phonologische Konzepte bei Aussprachestörungen: Fox, Jahn
  • PLAN (Siegmüller/Kauschke)
  • Dysphagie-Behandlung nach G. Bartholomé

Ablauf & Kostenübernahme

Nach ärztlicher Verordnung erfolgt die Behandlung in der Regel in Einzeltherapie à ca. 45 Minuten. Die Anzahl der Behandlungstermine richtet sich dabei nach der medizinischen Indikation. 

Die Kostenübernahme erfolgt durch die gesetzlichen Krankenkassen, die private Krankenversicherung oder nach einem Arbeitsunfall auch durch die Berufsgenossenschaften der gesetzlichen Unfallversicherung. 

Bei gesetzlich krankenversicherten Patienten nach Vollendung des 18. Lebensjahres besteht ohne Befreiung eine Zuzahlungspflicht von 10 Prozent der Gesamtkosten. Bei privat krankenversicherten Patienten ist eine Eigenbeteiligung oder individuelle Zuzahlung je nach Versicherungsvertrag möglich.       

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 Dr. Eleonore Schwilling - Praxis für Logopädie & Lerntherapie  I  Schwärzlocher Straße 37  I  72070 Tübingen  Telefon 07071 7771395 I www.logopaedie-schwilling.de 

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