Logopädie
"In der täglichen Arbeit mit Kindern ist vor allem der direkte Kontakt auf Augenhöhe, ein wertschätzendes Miteinander und die enge Einbeziehung der Eltern die Basis einer erfolgreichen Therapie."
Eine logopädische Therapie kann unter anderem bei folgenden medizinischen Diagnosen und Störungsbereichen verordnet werden. Weitergehende individuelle Fragen beantworte ich Ihnen gerne persönlich. Nutzen Sie einfach das Kontaktformular oder rufen Sie mich an.
Therapiefelder Kinder
- Kindliche Ess- und Fütterstörungen
- Mund- und Esstherapie im Rahmen von Behinderungen (z. B. Morbus Down, PRS)
- Lippen-Kiefer-Gaumensegel-Fehlbildungen
- Myofunktionelle Störungen
- Aussprachestörungen
- Auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörungen
- Sprachentwicklungsstörungen
- Sprachentwicklungsstörungen bei Mehrsprachigkeit
Ich biete Eltern eine ausführliche, transparente Beratung bei verzögertem Sprechbeginn ihres Kindes sowie zu sämtlichen Fragestellungen rund um Sprachentwicklung und Sprachentwicklungsstörungen.
Therapiefelder Erwachsene
Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schluckstörungen im Rahmen verschiedener Erkrankungen wie beispielsweise
- Schlaganfall
- Hirnverletzung, zum Beispiel nach einem Unfall
- Multiple Sklerose
- Parkinson
- Stimmbandverletzungen
- Funktionelle Stimmstörungen
Ich biete Patienten und Angehörigen im Rahmen der Therapie eine ausführliche, transparente Beratung sowie eine enge Abstimmung und Zusammenarbeit mit dem jeweils behandelnden Haus- oder Facharzt.
Ich arbeite unter anderem nach folgenden Behandlungskonzepten:
- Brondo/Castillo Morales-Konzept
- Kon Lab (Zvi Penner)
- Therapie nach B. Zollinger
- Phonologische Konzepte bei Aussprachestörungen: Fox, Jahn
- PLAN (Siegmüller/Kauschke)
- Dysphagie-Behandlung nach G. Bartholomé
- Taping in der Logopädie
- Beauty-Taping
Ablauf & Kostenübernahme
Eine Behandlung erfolgt in der Regel auf ärztliche Verordnung in Einzeltherapie à ca. 45 Minuten. Die Anzahl der Behandlungstermine richtet sich dabei nach der medizinischen Indikation.
In meiner Praxis behandele ich ausschließlich Privatpatienten und Selbstzahler auf Rechnung. Privat krankenversicherte Patienten können die ärztlich verordneten Leistungen nach Rechnungstellung bei ihrer Versicherung zur Erstattung einreichen. Dabei ist je nach Versicherungsvertrag eine Eigenbeteiligung oder individuelle Zuzahlung möglich.